[{"data":1,"prerenderedAt":21},["ShallowReactive",2],{"blog-rechtsstaat-in-gefahr":3},{"slug":4,"title":5,"teaser":6,"date":7,"still":8,"blocks":11,"newer":15,"older":18},"rechtsstaat-in-gefahr","Rechtsstaat in Gefahr!","AfD informiert: • Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellt sich erstmals gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH). • BVerfG: EuGH-Urteil zu EZB-Staatsanleihekäufen ist „nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich“. • Deutsche und EU-Politiker sprechen dem BVerfG ab, auf EU-Ebene zu kontrollieren und das Grundgesetz durchzusetzen. • Wenn das Bundesverfassungsgericht die Durchsetzung des Grundgesetzes nicht einfordern darf, dann tut es niemand!","2020-05-22T16:00",{"src":9,"width":10,"height":10},"\u002Fimg\u002Fblog\u002Frechtsstaat-in-gefahr\u002FRechtsstaat_in_Gefahr.jpg",964,[12],{"type":13,"html":14},"html","\u003Cp>Unsere Forderungen:\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Das Grundgesetz ist und bleibt letztgültiger Maßstab allen deutschen Regierungshandelns – auch und gerade auf EU-Ebene!\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Das Bundesverfassungsgericht bleibt die „Hüterin des Grundgesetzes“ und überwacht dessen Geltung in Deutschland und in der EU.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Kein schleichender Souveränitätstransfer Richtung Brüssel.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Keine Anmaßung von „Kompetenzkompetenz“ durch die EU, also keine Selbstermächtigung des EuGH und anderer EU-Institutionen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Das aus gutem Grund in den EU-Verträgen verankerte Verbot von Staatsanleihenkäufen durch die EZB und Notenbanken muss wieder gelten.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Die „No-Bailout“-Klausel, also das Verbot von Schulden- und Haftungsübernahme, muss gerade in der Corona-Krise Bestand haben.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Deutschland hat laut EZB das niedrigste Median-Vermögen pro Kopf in der Euro-Zone. Die von Merkel und Macron ins Spiel gebrachten Zuschüsse von hunderten Milliarden Euro an andere Euro-Staaten bedeuten einen Vermögenstransfer von den Schwachen zu den Starken.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Das ist das Gegenteil von Solidarität und ein Anschlag auf Einkommen und Vermögen jeden deutschen Bürgers.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Nicht mit der AfD!\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cimg src=\"\u002Fimg\u002Fblog\u002Frechtsstaat-in-gefahr\u002FRechtsstaat_in_Gefahr.jpg\" alt=\"\" width=\"964\" height=\"964\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\">\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>AfD informiert:\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellt sich erstmals gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH).\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• BVerfG: EuGH-Urteil zu EZB-Staatsanleihekäufen ist „nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich“.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Deutsche und EU-Politiker sprechen dem BVerfG ab, auf EU-Ebene zu kontrollieren und das Grundgesetz durchzusetzen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>• Wenn das Bundesverfassungsgericht die Durchsetzung des Grundgesetzes nicht einfordern darf, dann tut es niemand!\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wer schütz das Grundgesetz vor der EU?\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die europäische Integration ist schon weit gediehen und immer mehr deut-sche Gesetze sind nur noch Umsetzungsakte von EU-Vorgaben. Das allein zeigt, dass das fundamentale Prinzip der „begrenzten Einzelermächtigung“ stark gedehnt, vermutlich sogar überdehnt wird.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Möglicherweise ist dies das letzte Aufbäumen gegen den EU-Bundesstaat. Denn wenn jedoch nur noch EU-Institutionen Vorgänge auf EU-Ebene überwachen dürfen, dann ist schlagartig der Souveränitätstransfer abgeschlossen. Die EU hätte sich durch Aneignung der „Kompetenzkompetenz“ endgültig selbst ermächtigt und gegen wirksame rechtsstaatliche Kontrolle nationaler Gerichte immunisiert.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Grundgesetz und BVerfG wären dann weitgehend bedeutungslos und das alles, ohne dass das deutsche Volk je in einer demokratischen Abstimmung dazu gefragt worden wäre.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Hintergrund\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), also EZB und nationale Notenbanken, dürfen keine Staatsanleihen von Euro-Staaten erwerben. So steht ist in § 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Seit Mario Draghis „whatever it takes”, also Rettung des Euro „um jeden Preis“, tun sie es aber trotzdem. Gerechtfertigt wird dieser offenkundige Bruch des EU-Primärrechts mit „Währungspolitik“. Diese ist naturgemäß die ureigenste Aufgabe der EZB und wurde von den Nationalstaaten per „begrenzter Einzelermächtigung“ auf die EU übertragen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Diese „begrenzte Einzelermächtigung“ ist eine fundamentale Grundlage der EU und in einem Staatenbund die einzig legitime Form von „Souveränitätstransfer“, also Kompetenzverlagerung vom Nationalstaat zur EU.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Der Kauf von Staatsanleihen hat gewaltige wirtschafts- und sozialpolitische Auswirkungen und genau diese Politikfelder liegen aus gutem Grund in der alleinigen Hoheit der Nationalstaaten.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai stellt sich gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und seine rechtskonforme Bewertung des EZB-Handels, weil die Abgrenzung dieser Politikfelder in einer Gesamtbewertung nicht hinreichend berücksichtigt wurde.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Der EuGH hätte bei der Beurteilung der EZB-Programme die Eingriffe in die wirtschaftspolitische Kompetenz der Nationalstaaten mindestens angemessen bewerten müssen. Da er das mit Verweis auf die Kompetenz der EU-Ebene nicht tat, liegt ein „ausbrechender Rechtsakt“, also eine Kompetenzüberschreitung vor.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Allerdings baute das BVerfG sowohl dem EuGH als auch der EZB eine Brücke, indem binnen 3 Monate eine entsprechende Bewertung der Verhältnismäßigkeit nachgereicht und dadurch das Problem geheilt werden könnte.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die Folgen\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Für die EZB und ihre Anleihekäufe kurz geschrieben: keine!\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die EZB wird die Bewertung nachreichen und wundersamerweise zu dem Schluss gelangen, dass die Anleihekäufe und ihre wirtschafspolitischen „Kollateralschäden“ verhältnismäßig seien. Und weiter geht’s …\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die eigentliche Kernfrage, die sich in diesem Spannungsfeld stellt, ist eine verfassungsrechtliche, und sie berührt die Fundamente der EU.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Es ist nicht das erste Mal, dass ein nationales Verfassungsgericht gegen den EuGH aufgemuckt hat, aber erstmalig war es das BVerfG und damit Deutsch-land.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Nun stellt sich die Frage: Dürfen nationale Verfassungsgerichte das Treiben der EU und ihrer Organe überhaupt noch kontrollieren?\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Dürfen sie ihre Regierungen verpflichten, der EU und ihren Institutionen in den Arm zu fallen, wie es das BVerfG tat?\u003C\u002Fp>",{"slug":16,"title":17},"hr-info-wissenswert-ueber-die-neue-rechte-wirklich-wissenswert","HR-Info Wissenswert über die \"neue Rechte\" – wirklich wissenswert!?",{"slug":19,"title":20},"wirtschaftspolitik-in-der-krise","Wirtschaftspolitik in der Krise",1792354106843]